Verletzungen des Urheberrechts durch so genanntes filesharing sind immer wieder Anlaß für Gerichtsurteile. Sei es die Bestimmungen des Urheberrechts allgemein oder die Weigerung von Providern, Kundendaten herauszugeben. Meist soll mit einem Gerichtsbeschluß die Kooperation der Internet-Anbieter erzwungen werden, die Daten ihrer Kunden zu speichern und Dritten zur Verfügung zu stellen.
Jetzt wurde allerdings von einem Gericht festgestellt, daß Internet-Provider nicht allgemein zur Überwachung gezwungen werden können. Das heißt im Klartext, Anbieter müssen den Datenverkehr nicht filtern und auch nicht auf rechtswidrige Inhalte überprüfen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß eine solche Total-Kontrolle des Datenverkehrs eines Providers unzulässig ist. Im konkreten Fall ging es um Urheberrechtsverletzungen in Belgien. Der Rechte-Inhaber wollte per Gerichtsbeschluß den Provider zwingen, filesharing seiner Kunden zu unterbinden. Hierfür hätte jedoch ein Sperr- und Filter-System eingerichtet werden müssen, welches konstant den gesamten Netzverkehr des Providers überwacht und kontrolliert. Die Richter am EuGH entschieden, daß eine solche Voll-Überwachung rechtswidrig ist. Zum einen reiche nicht der Generalverdacht der Verletzung des Urheberrechts, sondern es müsse ein konkreter Fall vorliegen. Zum anderen wird mit einem Filter- bzw. Sperr-System in die Rechte der Kunden des Providers eingegriffen. Da persönliche Daten betroffen sind, zum Beispiel IP-Adressen, wäre dies ein Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer. Die Sperrung von Verbindungen oder Webadressen andererseits wäre nach Ansicht der Richter ein Eingriff in das Recht auf freien Informationsaustausch.
Der Breitband-Universaldienst ist nun doch nicht Gesetz. Bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind die entsprechenden Bestimmungen herausgenommen worden. Universaldienste sind Dienste, die universell jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies wird jeweils per Gesetz so festgelegt; dazu gehören zum Beispiel Wasser-, Strom- und Telefonanschluß. Der schnelle Internet-Zugang für ganz Deutschland muß nun auf andere Weise gelöst werden.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hatte sich gegen den Breitband-Universaldienst als “bürokratisches Monstrum” ausgesprochen. Er hätte den Ausbau der Anschlüsse in Deutschland eher behindert als gefördert. Statt dessen geht es jetzt darum, Alternativen zum klassischen DSL-bzw. Breitband-Zugang zu entwickeln und auszubauen. Ein Großteil der Anstrengungen wird hier auf den Ausbau der LTE-Technik verwendet werden. LTE ist mobiles Internet – statt unterirdisch per Kabel werden hier die Funkmasten des Mobilfunk-Netzes zur Datenübertragung genutzt. Mit einem entsprechenden Adapter lassen sich auch “normale” Computer (nicht nur Mobil-Telefone) damit mit dem Internet verbinden. LTE ist derzeit der Favorit zum Erschließen der so genannten weißen Flecken, Ortschaften und Regionen, die aufgrund technischer Voraussetzungen nicht mit einem klassischen DSL-Anschluß ausgestattet werden können.
In der heutigen zeit gehört die Internetnutzung in vielen Fällen bereits zum Lebensstandard dazu. Egal ob beruflich oder privat, die Vorzüge des Internets sind in vielen Fällen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Spätestens seit der Verbreitung der schnellen Breitbandverbindungen ist das Web zu einem eigenständigen und vielseitigen Medium herangewachsen. Jedoch gibt es heute mehrere Möglichkeiten, um eine relativ schnelle Verbindung mit dem Internet herzustellen. Besonders verbreitet sind klassische DSL Zugänge, die zwar schnelle Down- und Uploads ermöglichen, jedoch nur stationär über den Festnetzanschluss genutzt werden können. Daher verwundert es auch nicht, dass das mobile Internet sich zur zeit im Aufschwung befinden und immer mehr Nutzer sich für den flexiblen Webzugang per UMTS Mobilfunkstandard entscheiden.
DSL in privaten Haushalten mehr verbreitet
Beide Verbindungsarten haben sowohl Vor- als auch einige Nachteile vorzuweisen. Damit Sie sich für das richtige Produkt entscheiden können, sollten Sie jedoch einige Aspekte beachten. In Sachen Geschwindigkeit ist DSL immer noch das Maß aller Dinge. Downloadraten jenseits der 16 Mbit pro Sekunde sind heute längst keine Seltenheit mehr. Zudem ist die DSL Flatrate recht zuverlässig, günstig und Sie müssen auch kein Datenvolumen beachten. Einziger Nachteil ist natürlich die nicht vorhandene Mobilität und die Tatsache, dass diese Verbindung in der Regel nur im Vertrag genutzt werden kann. Trotzdem ist DSL immer noch die bessere Lösung für die meisten Haushalte.
Die Zukunft spricht LTE
Wer hingegen aus beruflichen oder privaten Gründen viel unterwegs- und auf eine mobile Internetverbindung angewiesen ist, könnte mit einem so genannte UMTS Surfstick eine gute Lösung finden. Dieser logt sich über eine SIM Karte im Mobilfunknetz ein und ermöglicht das Surfen mit bis zu 7,2 MBit. Nähere Informationen zur benötigten Hardware und der aktuellen Tarifentwicklung können Sie beispielsweise unter umts-stick.org einsehen. Das mobile Internet wird künftig noch stärker mit DSL Verbindungen konkurrieren können, da der UMTS Nachfolger LTE ( Long Term Evolution ) bis zu 50 MBit ermöglichen soll. Wie man erkennt, haben beide Internetverbindungen unterschiedliche positive Aspekte und Zielgruppen.
Seit neuestem müssen Internet-Provider ihre Mindestgeschwindigkeiten bei der Datenübertragung angeben. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde dies gesetzlich vorgeschrieben. Höchstgeschwindigkeiten lassen sich aufgrund technischer Voraussetzungen nicht immer einhalten, ohne daß der Anbieter daran schuld hätte. Zumindest müssen nun aber die Mindest-Transferraten vom Anbieter eingehalten werden.
Gleichzeitig startet die Europäische Kommission eine europa-weite Studie zu Breitband-Geschwindigkeiten. Insgesamt werden 10.000 so genannte Whiteboxen an Privat-Haushalte in ganz Europa verteilt. Diese messen den Internet-Verkehr der Nutzer, das heißt die technischen Details der jeweiligen Breitband-Verbindung: Transferraten, Latenzzeiten, Stream-Qualität, DNS-Auflösung, etc. Dabei werden die persönlichen Daten der Teilnehmer, wie IP-Adressen oder welche Webseiten besucht wurden, nicht erfaßt. Wer an der Studie teilnehmen will, kann sich unter www.samknows.eu registrieren.
Die Ergebnisse werden regelmäßig auf der Website der Studie veröffentlicht und die Teilnehmer erhalten monatlich einen Testbericht. Nach Ende der zweijährigen Studie will die Kommission damit einen umfassenden Überblick zur Breitband-Versorgung in Europa erarbeiten und dabei auch gleich eine Qualitätsprüfung durchführen.