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Archiv für 8. Dezember 2011

Konstante Überwachung der Daten ist unzulässig

8. Dezember 2011 Keine Kommentare

Verletzungen des Urheberrechts durch so genanntes filesharing sind immer wieder Anlaß für Gerichtsurteile. Sei es die Bestimmungen des Urheberrechts allgemein oder die Weigerung von Providern, Kundendaten herauszugeben. Meist soll mit einem Gerichtsbeschluß die Kooperation der Internet-Anbieter erzwungen werden, die Daten ihrer Kunden zu speichern und Dritten zur Verfügung zu stellen.
Jetzt wurde allerdings von einem Gericht festgestellt, daß Internet-Provider nicht allgemein zur Überwachung gezwungen werden können. Das heißt im Klartext, Anbieter müssen den Datenverkehr nicht filtern und auch nicht auf rechtswidrige Inhalte überprüfen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß eine solche Total-Kontrolle des Datenverkehrs eines Providers unzulässig ist. Im konkreten Fall ging es um Urheberrechtsverletzungen in Belgien. Der Rechte-Inhaber wollte per Gerichtsbeschluß den Provider zwingen, filesharing seiner Kunden zu unterbinden. Hierfür hätte jedoch ein Sperr- und Filter-System eingerichtet werden müssen, welches konstant den gesamten Netzverkehr des Providers überwacht und kontrolliert. Die Richter am EuGH entschieden, daß eine solche Voll-Überwachung rechtswidrig ist. Zum einen reiche nicht der Generalverdacht der Verletzung des Urheberrechts, sondern es müsse ein konkreter Fall vorliegen. Zum anderen wird mit einem Filter- bzw. Sperr-System in die Rechte der Kunden des Providers eingegriffen. Da persönliche Daten betroffen sind, zum Beispiel IP-Adressen, wäre dies ein Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer. Die Sperrung von Verbindungen oder Webadressen andererseits wäre nach Ansicht der Richter ein Eingriff in das Recht auf freien Informationsaustausch.

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